Mandantenmitteilung BAMF-Bescheide

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Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

aus vielen Mandaten wissen wir jedoch, dass die Ausländerbehörden und das BAMF trotz der anhaltenden Pandemie Entscheidungen treffen und Bescheide erlassen. Hiergegen müssen Sie die entsprechenden Rechtsmittel (Klage) oder Widersprüche einlegen. Dabei ist sehr wichtig, die im Bescheid (in der Rechtsmittelbelehrung) angegebene Frist einzuhalten.

Aktuell können wir Ihnen keine persönlichen Besprechungstermine anbieten. Auf der rechten Seite finden Sie jedoch einen Klageentwurf im PDF-Format und als Microsoft Word-Dokument. Diesen Klageentwurf können Sie ausdrucken bzw. abschreiben und die entsprechenden Daten eintragen.

Beachten Sie dabei bitte unbedingt:

1. Geben Sie das Aktenzeichen Ihres Asylantrags an.

2. Ergänzen Sie das Datum des Bescheids des BAMF sowie das Datum, an dem Sie das entsprechende Schreiben per Post erhalten haben

3. Ergänzen Sie Ihren Namen und bei gemeinsamen Verfahren die Namen aller weiteren Antragsteller.

4. Unterschreiben Sie das Dokument persönlich.

5. Werfen Sie das Dokument in den Briefkasten des Verwaltungsgerichts Chemnitz beziehungsweise des für Ihren Fall zuständigen Verwaltungsgerichts. Alternativ können Sie die Klage auch per Fax einreichen. Achtung: Eine Einreichung per E-Mail ist nicht ausreichend und kann dazu führen, dass die Frist abläuft.

6. Wegen der Klagebegründung und einer weiteren Vertretung durch uns können wir uns gerne telefonisch verständigen, nachdem Sie die Klage eingereicht haben.

Beachten Sie bitte immer und unter allen Umständen die Fristen. Es handelt sich um sogenannte Notfristen. Sollte die Frist ablaufen, ohne dass Klage erhoben oder das zutreffende Rechtsmittel eingelegt wurde, gibt es keine Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen.

Gerne können Sie auch per E-Mail (info@meiss.pro) Kontakt mit uns aufnehmen. Beachten Sie in diesem Fall jedoch bitte: Wenn Sie uns Ihre Unterlagen oder Fragen per E-Mail zusenden, kann es zu Verzögerungen kommen. Daher besteht das Risiko, dass die notwendigen Schritte durch uns nicht im Rahmen der Fristen veranlasst werden. Wir können bei der Kontaktaufnahme über E-Mail nicht garantieren, dass wir die Fristen wahren können und übernehmen auch keine Haftung.

Wir hoffen, dass wir den Bürobetrieb bald wieder normal werden aufnehmen können.

Ihre Rechtsanwälte

Peter Meiß & Olaf Müller